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Was tun im Todesfall in Österreich?

Ein Todesfall ist belastend – emotional und organisatorisch. Dieser Leitfaden führt Sie Schritt für Schritt durch die wichtigsten Aufgaben in Österreich: von der ärztlichen Feststellung über die Anzeige beim Standesamt bis zu Bestattung, Dokumenten, Kosten und Anlaufstellen.

Rechtlicher Hinweis

Wichtiger Disclaimer: Wir sind keine Rechtsanwälte oder Steuerberater. Diese Informationen dienen als allgemeine Orientierung für Österreich und ersetzen nicht die individuelle Beratung durch qualifizierte Fachkräfte. Bei komplexen rechtlichen Fragen wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt oder Notar.

Wichtig: Vieles ist bundesrechtlich ähnlich, Details (v.a. zur Totenbeschau, Bestattungsfristen, Bestattungsarten) regeln die 9 Bundesländer in eigenen Gesetzen.

Sofort handeln: Das muss jetzt getan werden

1. Arzt/Notarzt (144) rufen •2. Verstorbene Person nicht bewegen vor ärztlicher Feststellung •3. Bei unklaren Umständen Polizei (133) verständigen

Detaillierte Zeitleiste für Österreich

Diese Übersicht hilft Ihnen, alle wichtigen Schritte im richtigen Zeitrahmen zu erledigen. Die Fristen sind österreichweit einheitlich geregelt.

1

Erste Stunden

Zeitrahmen: SofortDringend

Arzt verständigen - Totenbeschau ist Pflicht

Zu Hause verstorben? Rufe einen Arzt/Notarzt (144). Bei unklaren Umständen Polizei (133)

💡 Totenbeschau ist gesetzlich vorgeschrieben und vor jeder Bestattung notwendig

Währenddessen die verstorbene Person NICHT bewegen oder herrichten - nur mit Zustimmung des Totenbeschauarztes. Im Spital organisiert die Einrichtung meist alles elektronisch.

Angehörige informieren

Engste Familie und Freunde benachrichtigen

💡 Vertrauensvolle Person bitten, weitere Kontakte zu informieren

Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Kontakte. Bitten Sie jemanden um Hilfe beim Informieren.

Bestatter kontaktieren

Bestattungsunternehmen beauftragen (24h-Service verfügbar)

💡 Bestatter übernehmen Überführung, Terminkoordination, Standesamtsanzeige auf Wunsch

Bestatter organisieren auch Friedhofsformalitäten, Trauerfeier (weltlich/religiös), Druckstücke (Parten) und Online-Gedenkseiten.

2

Erste Tage

Zeitrahmen: 3 WerktageWichtig

Todesfall beim Standesamt anzeigen

Den Todesfall beim Standesamt des Sterbeortes anzeigen (typisch binnen 3 Werktagen)

💡 Daraus ergibt sich die Sterbeurkunde bzw. Registerauszug 'Tod'

Benötigte Unterlagen: Totenbeschau-/Todesbescheinigung, Personaldokumente (Pass/ID), Geburts-/Heiratsurkunden, Meldezettel, SV-Nummer. Bestatter übernehmen oft die Anzeige.

Bestattung planen - Fristen beachten

Bestattungsfristen (frühestmögliche ab 48h, späteste binnen weniger Tage) regeln die Länder unterschiedlich

💡 Erdbestattung im Sarg oder Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung möglich

Natur-/Baumbestattungen regional teils möglich. Ascheverstreuung oder Urne zu Hause nur mit Bewilligung und länderspezifisch geregelt.

Trauerfeier planen

Termin für Trauerfeier koordinieren

💡 Aufbahrungshalle oder Kirche reservieren

Musik, Redner und Ablauf festlegen. Meist 30-45 Minuten Dauer.

3

Erste Woche

Zeitrahmen: 1 WocheOrganisatorisch

Pensionsversicherung informieren

Pensionen einstellen und Hinterbliebenenleistungen prüfen

💡 Witwen-/Witwerpension und Waisenpension beantragen

Kontakt: Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Bringen Sie Sterbeurkunde und Versicherungsnachweise mit.

Versicherungen melden

Lebensversicherung und andere Policen informieren

💡 Schnelle Meldung für Auszahlungen wichtig

Sterbeurkunde an alle Versicherungsunternehmen senden.

Arbeitgeber benachrichtigen

Letzte Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen klären

💡 Betriebspension und Zusatzleistungen prüfen

Sprechen Sie mit der Personalabteilung über ausstehende Ansprüche.

📞 Wichtige Telefonnummern österreichweit

Telefonseelsorge: 142 (24h kostenlos)

Polizei: 133 (bei unklarem Tod)

Rat auf Draht: 147 (Kinder/Jugendliche)

Rettung: 144 (nur bei Notfällen)

Ärztenotdienst: 141

Euronotruf: 112

Wichtige Dokumente & Abläufe in Österreich

Vom Arzt/Totenbeschauer

  • Totenbeschauprotokoll / Todesbescheinigung
  • Vorher keine Herrichtung ohne Zustimmung
  • Reinigung, Umkleidung erst nach Totenbeschau
  • Bei Verdacht auf nicht natürlichen Tod: Polizei

Für das Standesamt

  • Identitätsdokumente (Pass/ID)
  • Geburts-/Heiratsurkunden
  • Meldezettel, SV-Nummer falls verfügbar
  • Ggf. Aufenthaltstitel bei Ausländern

Ergebnis: Sterbeurkunde

  • Eintrag im Zentralen Personenstandsregister
  • Registerauszug "Tod"
  • Basis für alle weiteren Schritte
  • Wichtig für Nachlass und Pensionsanträge

Nachlass & Verlassenschaft

  • Zuständig: Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes
  • Bestatter/Notar helfen bei Orientierung
  • Banken, Versicherungen informieren
  • Verträge kündigen (Energie, Internet, etc.)

Praktischer Tipp aus der Praxis

Bestatter kennen lokale Trauerangebote und Gruppen in Ihrer Gemeinde. Spitäler melden oft elektronisch, aber auch Bestatter können die Standesamtsanzeige übernehmen - das entlastet Angehörige erheblich.

Totenbeschau (Leichenschau) in Österreich

Die Totenbeschau ist gesetzlich vorgeschrieben und vor jeder Bestattung notwendig. Währenddessen die verstorbene Person nicht bewegen oder herrichten - nur mit Zustimmung des Totenbeschauarztes.

✓ Bei natürlichem Tod

  • Hausarzt oder Ärztenotdienst (141) rufen
  • Totenbeschauprotokoll / Todesbescheinigung
  • Kosten: €80-250 je nach Region
  • Reinigung, Umkleidung, Einsargung erst danach

⚠ Bei unklarem/gewaltsamem Tod

  • Unverzüglich Polizei informieren (133)
  • Körper unverändert belassen
  • Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet
  • Amtliche Totenbeschau, ggf. Obduktion

📋 Benötigte Dokumente für Standesamt

Innerhalb von 3 Werktagen beim Standesamt des Sterbeortes:

  • Todesbescheinigung vom Arzt
  • Lichtbildausweis des Verstorbenen
  • Geburtsurkunde
  • Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
  • Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil

Bundesländer-Übersicht: Regelungen und Besonderheiten

Vieles ist bundesrechtlich ähnlich, aber Details zur Totenbeschau, Bestattungsfristen und Bestattungsarten regeln die 9 Bundesländer in eigenen Gesetzen. Hier die wichtigsten Unterschiede:

BundeslandGesetzliche GrundlageMeldefristBesonderheiten
BurgenlandBgld. Leichen- & Bestattungswesengesetz 20193 WerktageNaturbestattung möglich, kommunale Bestattungspflicht
KärntenKärntner Bestattungsgesetz3 WerktageBergbestattung erlaubt, eigene Landesregelung
NiederösterreichNÖ Bestattungsgesetz 20073 WerktageDetaillierte Bestattungsvorschriften, kommunale Friedhöfe
OberösterreichOö. Leichenbestattungsgesetz 19853 WerktageDonaubestattung möglich, traditionelle Regelungen
SalzburgSalzburger Leichen- & Bestattungsgesetz 19863 WerktageAlpine Bestattungsformen, Kostentragungsregeln
SteiermarkStmk. Leichenbestattungsgesetz 20103 WerktageWaldbestattung erlaubt, moderne Gesetzgebung
TirolTotenbeschau-Verordnung3 WerktageAlmwiesenbestattung, detaillierte Totenbeschau-Regelung
VorarlbergVorarlberger Bestattungsgesetz3 WerktageBodenseebestattung, eigene Landesbestimmungen
WienWiener Leichen- & Bestattungsgesetz3 WerktageZentralfriedhof, Sozialbestattung verfügbar

Alternative Bestattungsformen

  • Waldbestattung: In mehreren Bundesländern
  • Donaubestattung: Oberösterreich, Niederösterreich
  • Almwiesenbestattung: Tirol, Salzburg
  • Bergbestattung: Kärnten, Steiermark

Konfessionelle Unterschiede

  • Katholisch: Erdbestattung traditionell
  • Evangelisch: Kremation akzeptiert
  • Islamisch: Nur Erdbestattung, binnen 24h
  • Orthodox: Erdbestattung bevorzugt

Bestattung planen: Fristen, Formen, Formalitäten

Fristen beachten

Die Totenbeschau muss erfolgt sein; Bestattungsfristen(z.B. frühestmögliche Beisetzung ab 48 h, späteste innerhalb weniger Tage) regeln die Länder unterschiedlich. Ihr Bestatter kennt die lokale Praxis.

Bestattungsformen

Erdbestattung im Sarg

Traditionelle Beisetzung auf dem Friedhof. In allen Bundesländern möglich.

Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung

Kremation und Beisetzung der Urne auf Friedhof, Urnenwand oder Naturgrab.

Alternative Bestattungsformen

Natur-/Baumbestattungen sind regional teils möglich; Ascheverstreuung oder Urne zu Hause nur mit Bewilligung und länderspezifisch geregelt.

Was der Bestatter übernimmt

Bestattungsunternehmen übernehmen auf Wunsch Überführung, Terminkoordination, Anzeige beim Standesamt, Friedhofsformalitäten, Trauerfeier (weltlich/religiös),Druckstücke (Parten) und Online-Gedenkseiten.

Kosten einer Bestattung in Österreich

Die Kosten einer Bestattung in Österreich variieren je nach Bundesland, Art der Bestattung und gewünschtem Umfang. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht.

KategorieLeistungKostenBeschreibung
DienstleistungenBestatterleistungen€2.500-4.500Überführung, Hygiene, Organisation
BehördenSterbeurkunde€15-25Standesamt Gebühren
BehördenKremation€400-700Krematorium Gebühren
Sarg/UrneEinfacher Sarg€900-1.800Fichten-/Tannenholz
Sarg/UrneUrne€200-900Verschiedene Materialien
GrabReihengrab€600-1.80010-20 Jahre Nutzung
GrabWahlgrab€1.200-6.000Selbst wählbarer Ort
FeierTrauerfeier€400-1.000Aufbahrungshalle, Musik, Blumen
GrabmalGrabstein€1.200-6.000Je nach Material und Größe

Einfache Bestattung

€4.500-7.000

Kremation, einfacher Sarg, Reihengrab

Mittlere Bestattung

€8.000-12.000

Wahlgrab, besserer Sarg, Grabstein

Aufwendige Bestattung

€15.000-25.000

Luxussarg, große Feier, Familiengrab

Finanzielle Leistungen und Unterstützung

Nach einem Todesfall bestehen in Österreich verschiedene Ansprüche auf finanzielle Leistungen. Prüfen Sie systematisch alle Möglichkeiten und beantragen Sie Leistungen rechtzeitig.

LeistungVoraussetzungenHöheBesonderheit
Witwen-/WitwerpensionEhe-/Partnerschaftsdauer, Versicherungszeiten0-60% der Pension nach KriterienAnspruch & Höhe bei Pensionsversicherungsanstalt (PVA) prüfen
WaisenpensionVerstorbene/r war pensionsversichertProzentsatz der Pension nach AlterBis 18 Jahre, bei Ausbildung verlängerbar, PVA-Antrag
Bestattungskosten bei ArbeitsunfallArbeitsunfall oder BerufskrankheitTeilersatz der BestattungskostenDurch die Sozialversicherung nach gesetzlichen Regeln
SozialbestattungNachlass und Angehörige können Kosten nicht tragenGrundkosten einer würdigen BestattungGemeinde veranlasst unter bestimmten Voraussetzungen, früh mit Bestatter und Amt sprechen

Sozialbestattung bei Bedürftigkeit

Bei nachweislicher Bedürftigkeit übernimmt das Sozialamt die Grundkosten einer einfachen Bestattung:

  • Einfacher Sarg oder Urne
  • Kremation oder Erdbestattung
  • Einfache Trauerfeier
  • Reihengrab oder anonyme Bestattung

Trauer & Unterstützung in Österreich

Wer hilft in schweren Zeiten? Österreich bietet ein breites Netz an professioneller und ehrenamtlicher Unterstützung für Trauernde.

Medizinische Hilfe

  • Hausarzt/Hausärztin - erste Anlaufstelle
  • Psychologische Dienste der Krankenkassen
  • Psychiatrische Hilfe bei schweren Depressionen
  • Krisenintervention in Spitälern

Hospiz & Palliativ

  • Hospiz- und Palliativteams in allen Bundesländern
  • Trauerbegleitung durch ausgebildete Ehrenamtliche
  • Selbsthilfegruppen für verschiedene Verlusterfahrungen
  • Rituale und Gedenkfeiern

Seelsorge & Spirituelles

  • Kirchliche/konfessionelle Seelsorge
  • Krankenhausseelsorge in Spitälern
  • Interreligiöse Begleitung
  • Spirituelle Trauerrituale

Lokale Angebote

  • Bestatter kennen lokale Trauerangebote
  • Gemeinde-Sozialarbeiter in Ihrer Region
  • Kulturzentren mit Trauergruppen
  • Online-Gedenkseiten und digitale Unterstützung

Wichtig zu wissen

Bestatter sind oft der beste erste Kontakt für lokale Trauerangebote und Gruppen in Ihrer Gemeinde. Sie kennen die regionalen Strukturen und können Sie zu passenden Unterstützungsangeboten weiterleiten.

Häufige Fragen (kurz & klar)

Darf ich die verstorbene Person zu Hause waschen/ankleiden?

Erst nach Totenbeschau bzw. mit Zustimmung des Totenbeschauarztes.

Wer zeigt den Todesfall an – ich oder das Spital/der Bestatter?

Beides ist möglich. Spitäler melden oft elektronisch; Bestatter übernehmen auf Wunsch die Anzeige beim Standesamt.

Welche Frist gilt für die Anzeige und die Bestattung?

Anzeige typischerweise binnen weniger Tage; konkrete Bestattungsfristen sind Landessache – siehe Bundesländer-Übersicht oben.

Kompakte Checkliste (zum Abhaken)

1

Arzt/Notarzt (144) rufen; bei unklaren Umständen Polizei (133). Totenbeschau abwarten. (Nichts verändern ohne Zustimmung.)

2

Bestatter kontaktieren (Überführung, Anzeige, Termine).

3

Standesamt des Sterbeortes informieren; Sterbeurkunde anfordern.

4

Bestattung (Art, Ort, Termin) planen – Fristen & Regeln des Bundeslands beachten.

5

Finanzen regeln: Versicherungen, Pensionsversicherung (Hinterbliebenenpension), ggf. Kostenhilfe/Sozialbestattung klären.

6

Nachlass & Verträge: Gericht/Notar, Bank, Miet-/Versorgungsverträge, Abos.

Quellen & weiterführende offizielle Informationen

Aktualisiert: 27.3.2026von Bestatter EinsLesezeit: ~15 Min.