Detaillierte Zeitleiste für Österreich
Diese Übersicht hilft Ihnen, alle wichtigen Schritte im richtigen Zeitrahmen zu erledigen. Die Fristen sind österreichweit einheitlich geregelt.
Erste Stunden
Arzt verständigen - Totenbeschau ist Pflicht
Zu Hause verstorben? Rufe einen Arzt/Notarzt (144). Bei unklaren Umständen Polizei (133)
💡 Totenbeschau ist gesetzlich vorgeschrieben und vor jeder Bestattung notwendig
Währenddessen die verstorbene Person NICHT bewegen oder herrichten - nur mit Zustimmung des Totenbeschauarztes. Im Spital organisiert die Einrichtung meist alles elektronisch.
Angehörige informieren
Engste Familie und Freunde benachrichtigen
💡 Vertrauensvolle Person bitten, weitere Kontakte zu informieren
Erstellen Sie eine Liste der wichtigsten Kontakte. Bitten Sie jemanden um Hilfe beim Informieren.
Bestatter kontaktieren
Bestattungsunternehmen beauftragen (24h-Service verfügbar)
💡 Bestatter übernehmen Überführung, Terminkoordination, Standesamtsanzeige auf Wunsch
Bestatter organisieren auch Friedhofsformalitäten, Trauerfeier (weltlich/religiös), Druckstücke (Parten) und Online-Gedenkseiten.
Erste Tage
Todesfall beim Standesamt anzeigen
Den Todesfall beim Standesamt des Sterbeortes anzeigen (typisch binnen 3 Werktagen)
💡 Daraus ergibt sich die Sterbeurkunde bzw. Registerauszug 'Tod'
Benötigte Unterlagen: Totenbeschau-/Todesbescheinigung, Personaldokumente (Pass/ID), Geburts-/Heiratsurkunden, Meldezettel, SV-Nummer. Bestatter übernehmen oft die Anzeige.
Bestattung planen - Fristen beachten
Bestattungsfristen (frühestmögliche ab 48h, späteste binnen weniger Tage) regeln die Länder unterschiedlich
💡 Erdbestattung im Sarg oder Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung möglich
Natur-/Baumbestattungen regional teils möglich. Ascheverstreuung oder Urne zu Hause nur mit Bewilligung und länderspezifisch geregelt.
Trauerfeier planen
Termin für Trauerfeier koordinieren
💡 Aufbahrungshalle oder Kirche reservieren
Musik, Redner und Ablauf festlegen. Meist 30-45 Minuten Dauer.
Erste Woche
Pensionsversicherung informieren
Pensionen einstellen und Hinterbliebenenleistungen prüfen
💡 Witwen-/Witwerpension und Waisenpension beantragen
Kontakt: Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Bringen Sie Sterbeurkunde und Versicherungsnachweise mit.
Versicherungen melden
Lebensversicherung und andere Policen informieren
💡 Schnelle Meldung für Auszahlungen wichtig
Sterbeurkunde an alle Versicherungsunternehmen senden.
Arbeitgeber benachrichtigen
Letzte Gehaltsabrechnung und Sozialleistungen klären
💡 Betriebspension und Zusatzleistungen prüfen
Sprechen Sie mit der Personalabteilung über ausstehende Ansprüche.
📞 Wichtige Telefonnummern österreichweit
Telefonseelsorge: 142 (24h kostenlos)
Polizei: 133 (bei unklarem Tod)
Rat auf Draht: 147 (Kinder/Jugendliche)
Rettung: 144 (nur bei Notfällen)
Ärztenotdienst: 141
Euronotruf: 112
Wichtige Dokumente & Abläufe in Österreich
Vom Arzt/Totenbeschauer
- Totenbeschauprotokoll / Todesbescheinigung
- Vorher keine Herrichtung ohne Zustimmung
- Reinigung, Umkleidung erst nach Totenbeschau
- Bei Verdacht auf nicht natürlichen Tod: Polizei
Für das Standesamt
- Identitätsdokumente (Pass/ID)
- Geburts-/Heiratsurkunden
- Meldezettel, SV-Nummer falls verfügbar
- Ggf. Aufenthaltstitel bei Ausländern
Ergebnis: Sterbeurkunde
- Eintrag im Zentralen Personenstandsregister
- Registerauszug "Tod"
- Basis für alle weiteren Schritte
- Wichtig für Nachlass und Pensionsanträge
Nachlass & Verlassenschaft
- Zuständig: Bezirksgericht des letzten Wohnsitzes
- Bestatter/Notar helfen bei Orientierung
- Banken, Versicherungen informieren
- Verträge kündigen (Energie, Internet, etc.)
Praktischer Tipp aus der Praxis
Bestatter kennen lokale Trauerangebote und Gruppen in Ihrer Gemeinde. Spitäler melden oft elektronisch, aber auch Bestatter können die Standesamtsanzeige übernehmen - das entlastet Angehörige erheblich.
Totenbeschau (Leichenschau) in Österreich
Die Totenbeschau ist gesetzlich vorgeschrieben und vor jeder Bestattung notwendig. Währenddessen die verstorbene Person nicht bewegen oder herrichten - nur mit Zustimmung des Totenbeschauarztes.
✓ Bei natürlichem Tod
- Hausarzt oder Ärztenotdienst (141) rufen
- Totenbeschauprotokoll / Todesbescheinigung
- Kosten: €80-250 je nach Region
- Reinigung, Umkleidung, Einsargung erst danach
⚠ Bei unklarem/gewaltsamem Tod
- Unverzüglich Polizei informieren (133)
- Körper unverändert belassen
- Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet
- Amtliche Totenbeschau, ggf. Obduktion
📋 Benötigte Dokumente für Standesamt
Innerhalb von 3 Werktagen beim Standesamt des Sterbeortes:
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Lichtbildausweis des Verstorbenen
- Geburtsurkunde
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde
- Bei Geschiedenen: Scheidungsurteil
Bundesländer-Übersicht: Regelungen und Besonderheiten
Vieles ist bundesrechtlich ähnlich, aber Details zur Totenbeschau, Bestattungsfristen und Bestattungsarten regeln die 9 Bundesländer in eigenen Gesetzen. Hier die wichtigsten Unterschiede:
| Bundesland | Gesetzliche Grundlage | Meldefrist | Besonderheiten |
|---|---|---|---|
| Burgenland | Bgld. Leichen- & Bestattungswesengesetz 2019 | 3 Werktage | Naturbestattung möglich, kommunale Bestattungspflicht |
| Kärnten | Kärntner Bestattungsgesetz | 3 Werktage | Bergbestattung erlaubt, eigene Landesregelung |
| Niederösterreich | NÖ Bestattungsgesetz 2007 | 3 Werktage | Detaillierte Bestattungsvorschriften, kommunale Friedhöfe |
| Oberösterreich | Oö. Leichenbestattungsgesetz 1985 | 3 Werktage | Donaubestattung möglich, traditionelle Regelungen |
| Salzburg | Salzburger Leichen- & Bestattungsgesetz 1986 | 3 Werktage | Alpine Bestattungsformen, Kostentragungsregeln |
| Steiermark | Stmk. Leichenbestattungsgesetz 2010 | 3 Werktage | Waldbestattung erlaubt, moderne Gesetzgebung |
| Tirol | Totenbeschau-Verordnung | 3 Werktage | Almwiesenbestattung, detaillierte Totenbeschau-Regelung |
| Vorarlberg | Vorarlberger Bestattungsgesetz | 3 Werktage | Bodenseebestattung, eigene Landesbestimmungen |
| Wien | Wiener Leichen- & Bestattungsgesetz | 3 Werktage | Zentralfriedhof, Sozialbestattung verfügbar |
Alternative Bestattungsformen
- Waldbestattung: In mehreren Bundesländern
- Donaubestattung: Oberösterreich, Niederösterreich
- Almwiesenbestattung: Tirol, Salzburg
- Bergbestattung: Kärnten, Steiermark
Konfessionelle Unterschiede
- Katholisch: Erdbestattung traditionell
- Evangelisch: Kremation akzeptiert
- Islamisch: Nur Erdbestattung, binnen 24h
- Orthodox: Erdbestattung bevorzugt
Bestattung planen: Fristen, Formen, Formalitäten
Fristen beachten
Die Totenbeschau muss erfolgt sein; Bestattungsfristen(z.B. frühestmögliche Beisetzung ab 48 h, späteste innerhalb weniger Tage) regeln die Länder unterschiedlich. Ihr Bestatter kennt die lokale Praxis.
Bestattungsformen
Erdbestattung im Sarg
Traditionelle Beisetzung auf dem Friedhof. In allen Bundesländern möglich.
Feuerbestattung mit Urnenbeisetzung
Kremation und Beisetzung der Urne auf Friedhof, Urnenwand oder Naturgrab.
Alternative Bestattungsformen
Natur-/Baumbestattungen sind regional teils möglich; Ascheverstreuung oder Urne zu Hause nur mit Bewilligung und länderspezifisch geregelt.
Was der Bestatter übernimmt
Bestattungsunternehmen übernehmen auf Wunsch Überführung, Terminkoordination, Anzeige beim Standesamt, Friedhofsformalitäten, Trauerfeier (weltlich/religiös),Druckstücke (Parten) und Online-Gedenkseiten.
Kosten einer Bestattung in Österreich
Die Kosten einer Bestattung in Österreich variieren je nach Bundesland, Art der Bestattung und gewünschtem Umfang. Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht.
| Kategorie | Leistung | Kosten | Beschreibung |
|---|---|---|---|
| Dienstleistungen | Bestatterleistungen | €2.500-4.500 | Überführung, Hygiene, Organisation |
| Behörden | Sterbeurkunde | €15-25 | Standesamt Gebühren |
| Behörden | Kremation | €400-700 | Krematorium Gebühren |
| Sarg/Urne | Einfacher Sarg | €900-1.800 | Fichten-/Tannenholz |
| Sarg/Urne | Urne | €200-900 | Verschiedene Materialien |
| Grab | Reihengrab | €600-1.800 | 10-20 Jahre Nutzung |
| Grab | Wahlgrab | €1.200-6.000 | Selbst wählbarer Ort |
| Feier | Trauerfeier | €400-1.000 | Aufbahrungshalle, Musik, Blumen |
| Grabmal | Grabstein | €1.200-6.000 | Je nach Material und Größe |
Einfache Bestattung
€4.500-7.000
Kremation, einfacher Sarg, Reihengrab
Mittlere Bestattung
€8.000-12.000
Wahlgrab, besserer Sarg, Grabstein
Aufwendige Bestattung
€15.000-25.000
Luxussarg, große Feier, Familiengrab
Finanzielle Leistungen und Unterstützung
Nach einem Todesfall bestehen in Österreich verschiedene Ansprüche auf finanzielle Leistungen. Prüfen Sie systematisch alle Möglichkeiten und beantragen Sie Leistungen rechtzeitig.
| Leistung | Voraussetzungen | Höhe | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Witwen-/Witwerpension | Ehe-/Partnerschaftsdauer, Versicherungszeiten | 0-60% der Pension nach Kriterien | Anspruch & Höhe bei Pensionsversicherungsanstalt (PVA) prüfen |
| Waisenpension | Verstorbene/r war pensionsversichert | Prozentsatz der Pension nach Alter | Bis 18 Jahre, bei Ausbildung verlängerbar, PVA-Antrag |
| Bestattungskosten bei Arbeitsunfall | Arbeitsunfall oder Berufskrankheit | Teilersatz der Bestattungskosten | Durch die Sozialversicherung nach gesetzlichen Regeln |
| Sozialbestattung | Nachlass und Angehörige können Kosten nicht tragen | Grundkosten einer würdigen Bestattung | Gemeinde veranlasst unter bestimmten Voraussetzungen, früh mit Bestatter und Amt sprechen |
Sozialbestattung bei Bedürftigkeit
Bei nachweislicher Bedürftigkeit übernimmt das Sozialamt die Grundkosten einer einfachen Bestattung:
- Einfacher Sarg oder Urne
- Kremation oder Erdbestattung
- Einfache Trauerfeier
- Reihengrab oder anonyme Bestattung
Trauer & Unterstützung in Österreich
Wer hilft in schweren Zeiten? Österreich bietet ein breites Netz an professioneller und ehrenamtlicher Unterstützung für Trauernde.
Medizinische Hilfe
- Hausarzt/Hausärztin - erste Anlaufstelle
- Psychologische Dienste der Krankenkassen
- Psychiatrische Hilfe bei schweren Depressionen
- Krisenintervention in Spitälern
Hospiz & Palliativ
- Hospiz- und Palliativteams in allen Bundesländern
- Trauerbegleitung durch ausgebildete Ehrenamtliche
- Selbsthilfegruppen für verschiedene Verlusterfahrungen
- Rituale und Gedenkfeiern
Seelsorge & Spirituelles
- Kirchliche/konfessionelle Seelsorge
- Krankenhausseelsorge in Spitälern
- Interreligiöse Begleitung
- Spirituelle Trauerrituale
Lokale Angebote
- Bestatter kennen lokale Trauerangebote
- Gemeinde-Sozialarbeiter in Ihrer Region
- Kulturzentren mit Trauergruppen
- Online-Gedenkseiten und digitale Unterstützung
Wichtig zu wissen
Bestatter sind oft der beste erste Kontakt für lokale Trauerangebote und Gruppen in Ihrer Gemeinde. Sie kennen die regionalen Strukturen und können Sie zu passenden Unterstützungsangeboten weiterleiten.
Häufige Fragen (kurz & klar)
Darf ich die verstorbene Person zu Hause waschen/ankleiden?
Erst nach Totenbeschau bzw. mit Zustimmung des Totenbeschauarztes.
Wer zeigt den Todesfall an – ich oder das Spital/der Bestatter?
Beides ist möglich. Spitäler melden oft elektronisch; Bestatter übernehmen auf Wunsch die Anzeige beim Standesamt.
Welche Frist gilt für die Anzeige und die Bestattung?
Anzeige typischerweise binnen weniger Tage; konkrete Bestattungsfristen sind Landessache – siehe Bundesländer-Übersicht oben.
Kompakte Checkliste (zum Abhaken)
Arzt/Notarzt (144) rufen; bei unklaren Umständen Polizei (133). Totenbeschau abwarten. (Nichts verändern ohne Zustimmung.)
Bestatter kontaktieren (Überführung, Anzeige, Termine).
Standesamt des Sterbeortes informieren; Sterbeurkunde anfordern.
Bestattung (Art, Ort, Termin) planen – Fristen & Regeln des Bundeslands beachten.
Finanzen regeln: Versicherungen, Pensionsversicherung (Hinterbliebenenpension), ggf. Kostenhilfe/Sozialbestattung klären.
Nachlass & Verträge: Gericht/Notar, Bank, Miet-/Versorgungsverträge, Abos.